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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.
Die Dr. August Oetker KG ist danach verpflichtet, die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten:
- Einrichtung eines Managementsystem
- Durchführung von Risikoanalyse
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
- Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und
- Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts
für die eigenen Geschäftsbereiche und für Lieferanten umzusetzen.
Abgeleitet aus den prioritären Risiken beschreibt unsere Grundsatzerklärung die Menschenrechtsstrategie der Oetker-Gruppe.
Verhaltenskodex für Lieferanten
Im Oetker Verhaltenskodex für Lieferanten werden die entsprechenden Erwartungen und Anforderungen gegenüber unseren Lieferanten definiert.
Verhaltenskodex für Lieferanten
Die Oetker-Gruppe hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet und im Rahmen einer Verfahrensordnung die internen Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Hinweisen und Beschwerden festgeschrieben.
Die Berichte zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) finden Sie hier: Berichte