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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.
Die Dr. August Oetker KG ist danach verpflichtet, die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten:
Einrichtung eines Managementsystem
Durchführung von Risikoanalyse
Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und
Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts
für die eigenen Geschäftsbereiche und für Lieferanten umzusetzen.
Abgeleitet aus den prioritären Risiken beschreibt unsere Grundsatzerklärung die Menschenrechtsstrategie der Oetker-Gruppe.
Verhaltenskodex für Lieferanten
Im Oetker Verhaltenskodex für Lieferanten werden die entsprechenden Erwartungen und Anforderungen gegenüber unseren Lieferanten definiert.
Verhaltenskodex für Lieferanten
Die Oetker-Gruppe hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet und im Rahmen einer Verfahrensordnung die internen Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Hinweisen und Beschwerden festgeschrieben.
Die Berichte zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) finden Sie hier: Berichte